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   OVG Niedersachsen, 16.12.2015 - 5 ME 197/15   

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https://dejure.org/2015,40463
OVG Niedersachsen, 16.12.2015 - 5 ME 197/15 (https://dejure.org/2015,40463)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.12.2015 - 5 ME 197/15 (https://dejure.org/2015,40463)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - 5 ME 197/15 (https://dejure.org/2015,40463)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 41 Abs. 1 NPersVG; § 39 Abs. 5 S. 1 NPersVG
    Fiktive Nachzeichnung der Laufbahn in einer dienstlichen Beurteilung bei überwiegender Freistellung des Beamten aufgrund Personalratstätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fiktive Nachzeichnung der Laufbahn in einer dienstlichen Beurteilung bei überwiegender Freistellung des Beamten aufgrund Personalratstätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PersVG § 41 Abs. 1; PersVG ND § 39 Abs. 5 S. 1
    Fiktive Laufbahnnachzeichnung eines wegen Personalratstätigkeit überwiegend freigestellten Beamten

  • rechtsportal.de

    NPersVG § 41 Abs. 1 ; NPersVG § 39 Abs. 5 S. 1
    Fiktive Nachzeichnung der Laufbahn in einer dienstlichen Beurteilung bei überwiegender Freistellung des Beamten aufgrund Personalratstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Dienstliche Beurteilung eines umfangreich freigestellten Personalratsmitglieds

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 434
  • NVwZ-RR 2016, 6
  • NZA-RR 2016, 222
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2015 - 5 ME 197/15
    Hierfür ist erforderlich, dass sie die dienstliche Tätigkeit im maßgebenden Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sind, das zu erwartende Leistungsvermögen in Bezug auf das angestrebte Amt auf der Grundlage der im innegehabten Amt erbrachten Leistungen hinreichend differenziert darstellen sowie auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen (BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 13.05

    Beförderung freigestellter Personalratsmitglieder; Benachteiligungsverbot für -;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2015 - 5 ME 197/15
    Da der Dienstherr nach einhelliger Auffassung gehindert ist, vom Dienst freigestellte Personalratsmitglieder für die Zeit der Freistellung dienstlich zu beurteilen, ist der berufliche Werdegang des Personalratsmitglieds mangels aktueller dienstlicher Beurteilungen fiktiv nachzuzeichnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.9.2006 - BVerwG 2 C 13.05 -, juris Rn. 17).
  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 334/02

    Dienstliche Beurteilung eines weitgehend freigestellten Personalratsmitglieds

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2015 - 5 ME 197/15
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 19. März 2003 (- 7 AZR 334/02 -, juris) entschieden, dass einem freigestellten Personalratsmitglied nicht zum Nachteil gereichen darf, dass es auf Grund seiner Freistellung für die Arbeit im Personalrat sein Fachwissen und seine spezifische Berufserfahrung nicht in einem Maße weiterentwickeln kann wie vergleichbare Arbeitnehmer.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2007 - 6 B 1155/07

    Behauptete Verletzung des Rechts auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2015 - 5 ME 197/15
    Zwar ist der Zeitraum von sieben Monaten, in denen der Antragsteller Dienst verrichtet hat, beurteilungsfähig (vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 14.12.2007 - 6 B 1155/07 -, juris Rn. 8, dort hatte der Antragsteller mehr als neun Monate Dienst geleistet; siehe auch Nr. 3.1 und Nr. 10.2 BRLPol, wonach ein beurteilungsfähiger Zeitraum ab drei Monaten angenommen wird).
  • OVG Saarland, 08.06.1995 - 1 R 26/94

    Beamter ; Regelbeurteilung; Personalratsmitglied; Dienstfreistellung; Laufbahn

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2015 - 5 ME 197/15
    Der fiktiven Nachzeichnung der Laufbahn bedarf es in diesen Fällen in einer dienstlichen Beurteilung grundsätzlich aber nur dann, wenn das freigestellte Personalratsmitglied während des Beurteilungszeitraums zwar Dienst geleistet hat, aber im Übrigen in erheblichem Umfang freigestellt war, so dass die dienstliche Tätigkeit nicht ausreichend repräsentativ ist, um die Qualifikation des freigestellten Beamten für den gesamten Beurteilungszeitraum zu beurteilen (vgl. auch OVG Saarl., Urteil vom 8.6.1995 - 1 R 26/94 -, juris Rn. 25, dort war der Beamte zu 6/7 der Dienstzeit freigestellt; vgl. auch BAG, Urteil vom 19.3.2003, a. a. O., Rn. 29).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.2020 - 5 ME 187/19

    Amtszulage; Beurteilungsbeitrag; lückenlos; lückenlose Leistungsnachzeichnung; RA

    Die jeweiligen Anfangszeitpunkte - der 16./17. September 2014 (Antragsteller) und der 9. März 2019 bzw. der 9. August 2018 (Beigeladene) - sind willkürfrei jeweils auf den Tag nach der letzten Beurteilung festgesetzt worden, so dass - wie erforderlich - eine lückenlose Beurteilung des Antragstellers und der Beigeladenen gewährleistet ist (vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 11.4.2018, a. a. O., Rn. 11; das Erfordernis der möglichst lückenlosen Leistungsnachzeichnung hervorhebend auch etwa Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2015 - 5 ME 197/15 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 23.5.2018 - 5 ME 32/18 -, juris Rn. 44).

    Es entspricht der gefestigten bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, dass dienstliche Beurteilungen als Grundlage für künftige Auswahlentscheidungen eine möglichst lückenlose Leistungsnachzeichnung gewährleisten sollen (BVerwG, Urteil vom 16.10.2008 - BVerwG 2 A 9.07 -, juris Rn. 36; Urteil vom 16.10.2010 - BVerwG 2 C 11.09 -, juris Rn. 9); dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung ist der beschließende Senat beigetreten (so Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2015, a. a. O., Rn. 15; Beschluss vom 11.4.2018, a. a. O., Rn. 11; Beschluss vom 23.5.2018, a. a. O., Rn. 44) und folgt ihr auch weiterhin.

  • OVG Niedersachsen, 30.06.2020 - 5 ME 85/20

    Dienstliche Beurteilung; fiktive Beurteilungsfortschreibung; Gesamturteil;

    Ungeachtet dessen betrifft das Rechtsinstitut der fiktiven Beurteilungsfortschreibung besondere Ausnahmekonstellationen, in denen aufgrund einer vollständigen oder teilweisen Freistellung entweder gar kein Dienst vorliegt oder aber die dienstliche Tätigkeit von ihrem Umfang her nicht repräsentativ ist, um die Qualifikation des Beamten für den gesamten Beurteilungszeitraum zu beurteilen (vgl. etwa Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2015 - 5 ME 197/15 -, juris Rn. 23 [zu einem Personalratsmitglied]; Beschluss vom 13.10.2017, a. a. O., Rn. 34 (zu einer niedersächsischen Gleichstellungsbeauftragten).
  • VG Bayreuth, 26.04.2023 - B 5 E 23.190

    Beförderungspraxis der Bundespolizei, Beförderung nach behördeninternen

    Demgegenüber fällt der Zeitraum der Freistellung von 28 Monaten - also beinahe zweieinhalb Jahren - beträchtlich ins Gewicht (vgl. NdsOVG, B.v. 16.12.2015 - 5 ME 197/15 - juris Rn. 25ff.).
  • VG Koblenz, 11.12.2017 - 2 L 966/17

    Beamtenkonkurrentenstreit - Besetzung eines B 4 Dienstpostens - Berücksichtigung

    Eine verlässliche Beurteilungsgrundlage ist etwa dann in Frage zu stellen, wenn der Beamte der Beurteilungskompetenz des Dienstherrn nur in einem Zeitraum untersteht, der weniger als ein Fünftel des Regelbeurteilungszeitraums ausmacht (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 5 ME 197/15 - juris, Rn. 25, 27).
  • VG Kassel, 16.11.2017 - 1 L 2797/17

    § 40 HLV

    In der Rechtsprechung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.12.2015, 5 ME 197/15, NZA-RR 2016, 222; VG Frankfurt, Urteil vom 13.01.2010, 9 K 1394/09, juris) und in der Literatur (von Roetteken, in: von Roetteken/Rothländer, Hessisches Bedienstetenrecht, Stand: 156. EL, August 2016, § 59 HBG Rn. 34) wird eine fiktive Nachzeichnung erst dann gefordert, wenn der Beamte im erheblichen Umfang freigestellt ist bzw. wenn er dienstliche Leistungen nur noch im Umfang von 25% oder weniger erbringt.
  • OVG Bremen, 14.05.2019 - 2 B 73/19

    Stellenbesetzung - Landesinstitut für Schule, Referat Zentrale Dienste -

    Diese Sichtweise lässt möglicherweise außer Acht, dass der Antragsteller auf Grund der rechtswidrigen Freistellung sein Fachwissen und -können nicht in vergleichbarer Weise weiterentwickeln konnte wie ein im Dienst befindlicher Beamter (vgl. zu dieser Problematik NdsOVG, Beschluss vom 16.12.2015 - 5 ME 197/15 -, Rn. 21 ff., juris; BAG, Urteil vom 19.03.2003 - 7 AZR 334/02 -, BAGE 105, 329-337, Rn. 31).
  • VG München, 30.04.2019 - M 5 K 17.2164

    Anspruch eines überwiegend freigestellten Personalrats auf Erstellung einer

    Gleiches wurde im Falle eines wegen Personalratstätigkeit überwiegend freigestellten Beamten angenommen, der zu Anfang des Beurteilungszeitraums zunächst sieben Monate voll beschäftigt Dienst geleistet hatte, die anschließenden 29 Monate des verbleibenden Beurteilungszeitraums jedoch voll freigestellt war (OVG Lüneburg, B.v. 16.12.2015 - 5 ME 197/15 - juris).
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